Vielzahl der Behörden erfordert straffe Organisation / Politik soll handeln
(Hamburg) Mit einem »Positionspapier zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache« haben sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, die Insel- und Halligkonferenz und sechs Nautische Vereine an die Europa- und Bundestagsabgeordneten sowie die Parlamente der norddeutschen Küstenländer und Hansestädte gewandt.
Im Falle einer herausragenden Gefahrenlage vor Deutschlands Küsten mache die Vielzahl der vorhandenen Behörden und Organisationen mit teilweise überlappenden Zuständigkeiten ein koordiniertes Handeln schwierig und kostspielig. Darauf wiesen Vertreter der Verbände am 27. Februar 2017 in einer Pressekonferenz in Hamburg hin.
Erforderlich sei die Zusammenlegung und Straffung der vorhandenen Führungsstrukturen, um bei der täglichen Aufgabenwahrnehmung, aber auch in besonderen Einsatzlagen schnell und kompetent reagieren zu können.
Die im Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven angesiedelten Kräfte der Bundespolizei See, des Havariekommandos, des Zolls und der Fischereiaufsicht müssten als »Deutsche Küstenwache« zusammengefasst und dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zugeordnet werden.
Die Schnittstellen zur Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie zur Deutschen Marine und zur Leitstelle der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer sollten zunächst unberührt bleiben. Ziel sei es, in einem zweiten Schritt alle Vollzugsorgane See auf Bundes- und Landesebene in einer einheitlich geführten »Deutschen Küstenwache« zusammenzufassen.
Das Thema wird an den Küsten von Nord- und Ostsee seit Jahren immer wieder diskutiert. Bereits zu Beginn der 50er Jahre hat der Deutsche Bundestag intensiv, aber erfolglos über Fragen einer nationalen Küstenwache zum Schutz der deutschen Küste beraten. Der Durchbruch zu einer einheitlichen nationalen Organisationsstruktur ist bis heute nicht gelungen. Der seit 1994 bestehende »Koordinierungsverbund Küstenwache« sei, sagen die Verbände, weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.
Im Jahr 1998 trieb der brennende Frachter »Pallas« führerlos durch das Wattenmeer. Das Nebeneinander der Bergungs- und Rettungskräfte des Bundes und der Länder zeigte damals schwere Organisationsmängel beim Unfallmanagement auf. Die nach dem Unfall eingesetzte »Grobecker-Untersuchungskommission« und andere gesellschaftlich relevante Gruppen an der Küste leiteten daraus die Forderung nach einer Zusammenfassung der vorhandenen Kräfte auf See ab. Das einzig greifbare Ergebnis ist bisher das 2002 in Cuxhaven gegründete Havariekommando. Seine Aufgabe ist grundsätzlich auf »komplexe Schadenslagen« und die Koordinierung der selbständig handelnden Kräfte des Bundes und der Länder beschränkt.
Im September 2005 schlossen Bund und Länder zusätzlich eine Verwaltungsvereinbarung für die Einrichtung eines Gebäudes namens »Maritimes Sicherheitszentrum« in Cuxhaven ab. Unter diesem Dach begann im Januar 2007 der »Wirkbetrieb« des Gemeinsamen Lagezentrums See, im April 2013 folgte die Bundesleitstelle See.
Insgesamt betrachtet, handele es sich um ein Stückwerk, das man im Lichte der bisherigen Erfahrungen heute nicht mehr so aufstellen würde, meinen die Autoren des Positionspapiers. Es fehle die längst fällige Wandlung des Koordinierungsverbundes zu einer einheitlichen »Deutschen Küstenwache« mit monokratischen Führungsstrukturen, in der alle Sicherheitslagen abgearbeitet werden könnten. Das bewährte Havariekommando müsse als wichtiger Baustein integriert werden.
Nach der Havarie der »Pallas« forderten auch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien in verschiedenen Anträgen die Schaffung einer solchen Küstenwache. Nachdem sie in die Regierungsverantwortung gelangt seien, hätten die Antragsteller es jedoch regelmäßig versäumt, ihre Anträge in Beschlüsse umzuwandeln, ist in dem Papier zu lesen.
Daher fordern die Verbände die Politik nun auf, das Thema erneut aufzugreifen. Die Abgeordneten müssten zunächst einen politischen Beschluss fassen. Eine »Deutsche Küstenwache« mit dem Havariekommando als integralem Bestandteil könne durch einen einfachen Kabinettsbeschluss und die Änderung einiger Bundesgesetze ins Leben gerufen werden.
Als konsequenter zweiter Schritt sei die Erweiterung der Küstenwache um die Kompetenzen der Länder zwingend erforderlich. Dies setze neben politischen Beschlüssen gegebenenfalls eine Grundgesetzänderung voraus. Um die Personal- und Materialausstattung der Länder zu nutzen, solle dieser Schritt bald erfolgen.
Die Verbände empfehlen den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine politische Initiative in dieser Richtung zu ergreifen und die Vorschläge umfassend zu bewerten und umzusetzen. Die Mitglieder der Landtage der Küstenländer werden aufgefordert, zur Optimierung der maritimen Sicherheit die Wasserschutzpolizeien in die Deutsche Küstenwache einzubringen, heißt es abschließend in dem Positionspapier.